0% Mehrwertsteuer auf PV-Komponenten
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Unsere Produkte sind generell für die autarke Stromerzeugung im Camper oder Wohnmobil gedacht.
Viele Komponenten könnt ihr aber genauso gut bei euch zuhause am Balkon, auf dem Dach oder auf der Terasse nutzen.
Deshalb bieten wir euch einen Großteil unserer Produkte jetzt auch mit 0%-Mehrwertsteuer an.
PV-Komponenten unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn sie gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG auf oder in der Nähe von (Privat-)Wohnungen, öffentlichen und anderen, dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten oder genutzten Gebäuden installiert werden.
Die Regelung erstreckt sich auf stationäre Inselanlagen und netzgebundene Anlagen, die nach dem 01.01.2023 in Deutschland installiert/betrieben werden und umfasst:
- zentrale Komponenten wie Solarmodule, Solarwechselrichter und Solarspeicher
- zweckgebundene Nebenkomponenten wie Einspeisesteckdosen, Solarkabel und Dachhalterungen
- die Lieferung und Installation solcher Komponenten
Zum privaten Wohnbereich zählen die Wohnung selbst, Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen und Zäune, aber auch Freizeitgrundstücke wie Lauben sowie Wohnwagen und Wohnschiffe, die nicht oder nur gelegentlich bewegt werden.
Mit dem 1. Januar 2024 ist nun auch in Österreich, nach § 28 Abs. 62 UStG 1994,
eine Förderung von Photovoltaikanlagen in Kraft getreten.
Diese Förderung gilt momentan vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 2025.
Die Regelung erstreckt sich auf PV-Anlagen bis 35 Kilowatt peak (kWp) sowie dazugehörige Speicher, sofern sie gemeinsam im Zuge eines Projekts angeschafft werden und diese PV-Anlage auf oder in der Nähe folgender Gebäude genutzt wird:
- Gebäude, die Wohnzwecken dienen
- Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden
- Gebäude, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen
Weitere Informationen findet man auch im Beitrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.