0% Mehrwertsteuer auf PV-Komponenten

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Für Kunden & Kundinnen aus Deutschland (seit 02.12.2022):

Unsere Produkte sind generell für die autarke Stromerzeugung im Camper oder Wohnmobil gedacht. Viele Komponenten könnt ihr aber genauso gut bei euch zuhause am Balkon, auf dem Dach oder auf der Terasse nutzen.
Deshalb bieten wir euch einen Großteil unserer Produkte jetzt auch mit 0%-Mehrwertsteuer an.

PV-Komponenten unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn sie gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG auf oder in der Nähe von (Privat-)Wohnungen, öffentlichen und anderen, dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten oder genutzten Gebäuden installiert werden.

Die Regelung erstreckt sich auf stationäre Inselanlagen und netzgebundene Anlagen, die nach dem 01.01.2023 in Deutschland installiert/betrieben werden und umfasst:

  • zentrale Komponenten wie Solarmodule, Solarwechselrichter und Solarspeicher
  • zweckgebundene Nebenkomponenten wie Einspeisesteckdosen, Solarkabel und Dachhalterungen
  • die Lieferung und Installation solcher Komponenten

Zum privaten Wohnbereich zählen die Wohnung selbst, Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen und Zäune, aber auch Freizeitgrundstücke wie Lauben sowie Wohnwagen und Wohnschiffe, die nicht oder nur gelegentlich bewegt werden.

Für Kunden & Kundinnen aus Österreich (seit 01.01.2024):
Bitte beachte:
Mit dem Kauf der umsatzsteuerfreien PV-Komponenten bestätigst du alle Voraussetzungen zu erfüllen. Bei einer Nichteinhaltung wird dir die Mehrwertsteuer nachträglich berechnet.
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